Die Vorsitzende der Grünen, Ricarda Lang, hat ihr Einkommen auf ihrer Website bekannt gegeben

dass die Bürger ein Recht darauf haben, zu erfahren, was sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verdient und ob sie darüber hinaus noch Einkünfte hat.

Die Grünen-Chefin Ricarda Lang hat ihr Einkommen auf ihrer Website offengelegt und erklärt, dass die Bürger ein Recht darauf hätten, zu erfahren, was sie als Bundestagsabgeordnete verdiene und ob sie darüber hinaus noch Einkünfte habe. Dieser Schritt in Richtung Transparenz ist lobenswert. Seit Juli 2023 verdient sie als Bundestagsabgeordnete 10.591,70 Euro brutto pro Monat, insgesamt über 125.000 Euro jährlich. Lang erhält weder ein 13. Gehalt noch Zusatzleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Die Diäten der deutschen Bundestagsabgeordneten sind auf der Website des Deutschen Bundestages öffentlich zugänglich.

Ricarda Lang erhält zusätzlich zu ihrer MP-Vergütung einen pauschalen steuerfreien Kostensatz von knapp 4.800 Euro pro Monat. Darin sind die Kosten enthalten, die ihr bei der Ausübung ihres Mandats als Bundestagsabgeordnete entstehen, etwa für Miete, Einrichtung und Betrieb ihres Wahlkreisbüros, Tagungsgebühren und Portokosten. Lang stellte klar, dass hierunter auch Hotelkosten für externe Termine und Konferenzen fallen.

Zur Unterstützung ihrer parlamentarischen Arbeit erhält sie Geld- und Sachleistungen. Zu diesen Vorteilen gehören die Nutzung ihrer Büros im Deutschen Bundestag und die Kommunikationssysteme des Bundestages wie Telefon, Internet, E-Mail und Software.

Darüber hinaus stehen der Grünen-Vorsitzenden monatlich 23.205 Eur, also jährlich rund 278.000 Euro, zur Verfügung, um Personal zur Unterstützung ihrer parlamentarischen Arbeit einzustellen. Lang stellte auf ihrer Website klar, dass sie diesen Betrag nicht selbst erhält. Die Bundestagsverwaltung rechnet die Gehälter ihrer Mitarbeiter ab.

Lang verfügt zusätzlich zu ihrem 1.-Klasse-Ticket bei der Deutschen Bahn über ein Jahresbudget von bis zu 12.000 Euro. Lang bezahlt Büromaterial, Geräte wie Laptops und Zubehör, Schreibgeräte, Schreibwaren, IT-Ausstattung für das Wahlkreisbüro, Mobiltelefone und Festnetzverträge.

Aus Nebentätigkeiten erwirtschaftet Lang keine Einkünfte. Meldepflichtig sind sie allerdings, wenn sie 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten, so die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages.