Wuppertal – Nach dreister Ausnutzung eines prominenten Glücksfalls hat am Dienstag vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess um die versuchte Erpressung des früheren Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher (55) begonnen. Die Angeklagten räumten Teile der Vorwürfe ein.
Das neben einem weiteren Mann angeklagte Vater-Sohn-Duo gab am ersten Prozesstag seine Aussagen ab. Beide entschuldigten sich bei der Familie und räumten einen Fehler ein.
Alle drei Männer auf der Anklagebank – der Hauptangeklagte und zwei mögliche Komplizen – sollen versucht haben, die Rennfahrerlegende, die sich nach einem Skiunfall 2013 weitgehend aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hatte, und seine Familie mit privaten Fotos und Videos zu erpressen.
Ein 53-Jähriger aus Wülfrath bei Wuppertal, dem Beihilfe zur Tat vorgeworfen wird, hatte als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma Zugriff auf die Bild- und Videodateien der Familie. Der 30-Jährige und sein ebenfalls 53-jähriger Vater sollen versucht haben, der Familie mithilfe von Kopien der Aufnahmen 15 Millionen Euro abzuluchsen.
Letzterer soll die Summe durch Telefonanrufe eingefordert haben. Falls die Schumachers nicht mitspielen, würden sie die Aufnahmen im Darknet veröffentlichen und verkaufen, kündigten die mutmaßlichen Täter an.
Der ehemalige Sicherheitsbeamte erklärte am Dienstag vor Gericht allerdings, er sei nicht beteiligt gewesen. Seine Anwälte erklärten, er sei lediglich für eine Festplatte verantwortlich, die später unter seiner Aufsicht verloren gegangen sei. Er müsse jedoch herausfinden, wo sie sich befinde.
Prozess gegen Michael Schumacher: Das erwartet die drei mutmaßlichen Täter hinsichtlich des Strafmaßes.
Der Erpressungsversuch blieb erfolglos. Nach viel Arbeit konnte die Schweizer Polizei die Anrufe zurückverfolgen und das Vater-Sohn-Gespann sowie den Ex-Sicherheitsmitarbeiter festnehmen. Zudem stellte die Polizei das belastende Bild- und Videomaterial sicher. Dass der 53-jährige Hauptangeklagte zum Zeitpunkt der Erpressung bereits wegen einer anderen Straftat auf Bewährung saß, dürfte dem Gericht die Urteilsfindung erschweren.
Am ersten Verhandlungstag verlas der Richter die Anklagepunkte und vernahm mehrere Zeugen, darunter zwei Polizisten, die an den Ermittlungen beteiligt waren. Am 23. Dezember soll der Prozess fortgesetzt werden.
Da bis zur Urteilsverkündung noch weitere Verhandlungstage angesetzt sind, werden wir das Strafmaß erst im neuen Jahr erfahren. Die Staatsanwaltschaft rechnet allerdings mit einer maximalen Haftstrafe von vier Jahren. Andernfalls liege die Entscheidung beim Landgericht.